Kontakt

Unser Vereinsvorstand

Adrian Thomi

Präsident

Dave L’Addomada

Vize-Präsident und Social Media

Fabio Lomartire

Sponsoren

Tobias Herzog

Sponsoren

Roger Marte

Social Media

Name und Sitz

Unter dem Namen ieS Simracing Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz in 3283 Kallnach

Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des virtuellen Rennsport in der Schweiz durch Nachwuchsförderung sowie Geselligkeit unter den Mitgliedern.

Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

– Erträge aus eigenen Veranstaltungen

– Sponsoring

– Erträge aus Leistungsvereinbarungen 

– Spenden und Zuwendungen aller Art

– Erträge aus Wettbewerbsveranstaltungen (Teamevents)

Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. 

Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen,welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. 

Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. 

Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. 

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. 

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

    – bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

    – bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. 

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. 

Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen. 

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

    – die Mitgliederversammlung

    – der Vorstand

    – die Revisionsstelle

Mitgliederversammlung

Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 1 Monat im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. 

Einladungen per E-Mail,Whatsapp oder Discord sind gültig.

Die Mitgliederversammlung kann auch per Teamspeak oder Discord veranstaltet werden.

Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 2 Wochen vor Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen.

Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die     Versammlung hat spätestens 1 Monat nach Eingang des Antrags zu erfolgen. 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:

    a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

    b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands

    c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung

    d) Entlastung des Vorstandes

    e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle. 

    f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

    g) Kenntnisnahme des Jahresbudgets

    h) Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms

    i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder

    j) Änderung der Statuten

    k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.

    l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.    

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 Personen

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Er erlässt Reglement

Er kann Arbeitsgruppen einsetzten

Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.

Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetztes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:

  1. a) Präsidium/ Teamchef
  2. b) Vizepräsident/Organisation
  3. c) Fahrzeugdesign
  4. d) Sponsoring
  5. e) Social Media/

Der Vorstand konstituiert sich selber.

Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angaben der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkular-weg gültig (auch E-Mail, Discord)

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen

Die Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht.

Die Amtszeit beträgt mindestens 1 Jahr. Die Wiederwahl ist möglich.

Zeichnungsberechtigung

Der Verein verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/inzusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen     Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 80% der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. 

Nehmen weniger als 60% aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann dann der Verein auch mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche gemeinnützige Arbeit leistet.

Die Verteilung des Vereinsvermögen unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung am 04.09.2020 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Kontaktmöglichkeiten

Gerne dürfen Sie uns per Email unter folgender Adresse kontaktieren: info[at]ies-simracing.ch

Alternativ sind wir auf unserem Discord-Server oder auch per Direktnachricht auf unseren Social Media Kanälen erreichbar.